Unser Unternehmen führt die vom Gesetzgeber nach dem Steuerberatungsgesetz § 6 Nr.4 erlaubten Dienstleistungen wie das Buchen laufender Geschäftsvorfälle und das Fertigen der laufenden Lohnabrechnung durch.
Das Sortieren und Ordnen Ihrer Buchhaltungsunterlagen
Das Kontieren der Belege
Das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle
Debitoren- und Kreditorenüberwachung
Berechnung der laufenden Lohn-/Gehaltsabrechnungen
Fertigen der Lohnsteueranmeldungen
Dozententätigkeit im Bereich Rechnungswesen
Des Weiteren übernehmen wir auch gerne Ihre anfallenden Büroarbeiten.